Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Wer im Rollstuhl sitzt, am Rollator läuft oder andere körperliche Einschränkungen hat, muss sich vielen Hürden stellen. Treppen, zu schmale Türen und normale Badezimmer können so zur täglichen Herausforderung werden. Dann muss das eigene Zuhause mit wohnumfeldverbessernden Maßnahmen umgebaut werden.
Darunter zählen kleine und größere Wohnraumanpassungen sowie komplette Umbauten, die eine Pflege in den eigenen vier Wänden ermöglicht bzw. erleichtert. Sie gelten aber auch dann als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wenn sie die Selbstständigkeit körperlich eingeschränkter Personen fördert.
Mithilfe von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen sind Betroffene weniger auf fremde Hilfe angewiesen und profitieren von mehr Lebensqualität. Die Pflegekasse unterstützt dieses Vorhaben unter bestimmten Voraussetzungen. Für alle Details wendest Du Dich am besten direkt an Deine Pflegekasse.
Zuschüsse für Wohnraumanpassung
Um für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen Zuschuss zu bekommen, muss ein anerkannter Pflegegrad vorliegen. Zudem müssen alle Maßnahmen darauf abzielen, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit betroffener Person zu fördern. Werden alle Voraussetzungen erfüllt, kann ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Diese unterstützt wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit einem Betrag von bis zu 4.180 € pro Person. Alle Details erhältst Du von Deiner Pflegekasse.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in einer Wohngemeinschaft
Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, erhöht sich der Zuschuss. Hier können max. 4 Zuschüsse in Höhe von 4.180 € geltend gemacht werden. Demnach können 16.720 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen pro Wohngemeinschft eingesetzt werden.
Die Pflegekasse unterstützt i.d.R. Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind, wie z. B. eine Rollstuhlrampe, ein Treppenlift oder Verbreiterungen von zu engen Fluren und Türen sowie ein barrierefreies Badezimmer. Zudem unterstützt die Pflegeversicherung Möbelstücke, die die Pflege erleichtern, wie z. B. ein höhenverstellbares Bett oder technische Hilfen, wie z. B. Bewegungsmelder, Fernsprechanlagen etc. Weitere Beispiele findest Du im Kapitel
Grundvoraussetzung für einen Zuschuss ist ein anerkannter Pflegegrad 1–5. Den solltest Du im Vorfeld unbedingt ermitteln lassen. Überlege dann, welche Maßnahmen notwendig sind, um die häusliche Pflege zu gewährleisten.
Plane Dein Vorhaben und hole Dir einen Kostenvoranschlag ein. Den musst Du zusammen mit Deinem Antrag auf Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei der Pflegekasse einreichen. Der Antrag erfolgt formlos – mit Begründung , warum die Umbaumaßnahmen notwendig sind. Gutachten und Arztbriefe können hier hilfreich sein.
Sobald Du eine Genehmigung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen hast, kannst Du loslegen. Ist Dein Projekt abgeschlossen, reichst Du alle Rechnungen ein, um den Zuschuss zu bekommen. Wenn Du Fragen zum Antrag hast, oder Unterstützung brauchst, kannst Du Dich direkt an Deine Pflegeversicherung wenden oder eine Wohnberatungsstelle aufsuchen.
Neben dem Zuschuss der Pflegekasse gibt es in manchen Bundesländern und Kommunen weitere Förderprogramme für barrierefreies Wohnen. Informiere Dich am besten bei Deiner örtlichen Wohnberatungsstelle oder direkt beim Bauamt.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Beispiele
Hier haben wir ein paar Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen aufgeführt, die die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Kapitel
- Wohnungsaufteilung anpassen oder Stockwerktausch
- Lichtschalter, Steckdosen, Briefkasten & Co. in erreichbarer Höhe montieren
- Lichtleisten/Lichtsensoren oder Bewegungsmelder montieren, z. B. im Flur für den nächtlichen Gang zur Toilette
- Orientierungshilfen und Markierungen anbringen
- Böden & Treppen rutschsicher ausstatten
- beidseitiges Geländer oder Handläufe an Treppen anbringen
- Türschwellen reduzieren
- Türklinkel nachrüsten oder Gegensprechanlage installieren
- Türen und Flure verbreitern
- Türanschlag ändern oder Bedienungs- und Antriebssysteme (Türöffner) für Türen montieren
- Rollstuhlrampe bauen, Treppenlift, Hublift oder Aufzug installieren
- barrierefreie Dusche, Badewanne mit Tür oder erhöhtes WC einbauen
- Badewanneneinstiegshilfe/Badewannenlift montieren
- Haltegriffe und Stützstangen montieren
- Höhenverstellbare bzw. herausfahrbare Möbel oder unterfahrbare Bad- und Kücheneinrichtung anschaffen
- elektrische Heizgeräte oder Bedienungssysteme für Heizung- und Klimatechnik installieren
Wohnraumanpassungen ohne Zuschuss
Nicht alle wohnumfeldverbessernden Maßnahmen werden von der Pflegekasse bezuschusst. Dazu zählen Maßnahmen, die lediglich den Wohnkomfort verbessern und nicht die häusliche Pflege erleichtern. Hier ein paar Beispiele, die nicht förderfähig sind:
- Allgemeine Renovierungsarbeiten, die nur für die Ästhetik sind (z. B. Böden & Wände).
- Standardmöbel, die nicht auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen ausgerichtet sind.
- Die Anschaffung von handelsüblichen Haushaltsgeräten, nicht speziell für Pflegebedürftige ausgerichtet sind.
- Erneuerung von Heizungs- und Warmwasseranlagen.
- Maßnahmen, die den Schallschutz oder die Wärmedämmung verbessernsollen.
- Luxusgegenstände, die nicht zwingend benötigt werden. (Whirlpool, Dolby Saround Anlage, Heimkino etc.)
Rutschhemmung Fliesen
Nasse Böden können sehr rutschig sein! Deshalb sind rutschhemmende Fliesen das A und O, wenn es um Barrierefreiheit geht. Nur so kannst Du Sturz- und Rutschunfälle bestmöglich vermeiden. Vor allem in Nassbereichen, wie Badezimmer und Küche sowie Balkon und Terrasse sind rutschsichere Fliesen unumgänglich. Gerade Menschen mit eingeschränkter Mobilität und ältere Personen profitieren ganz besonders von sicheren Böden. Demnach kannst Du Handwerkerkosten rund ums Thema Rutschhemmung Fliesen als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschussen lassen.
Wie rutschsicher eine Fliese ist, gibt die Rutschsicherheitsklasse (R 9 bis R 13) an.
- R9: geringe bis durchschnittliche Rutschhemmung
- R10: durchschnittliche Rutschhemmung
- R11: hohe Rutschhemmung
- R12: sehr hohe Rutschhemmung
- R13: höchste Rutschhemmung
Barrierefreie Treppen
Treppen lassen sich nicht immer vermeiden. Du kannst aber für barrierefreie Treppen sorgen, indem Du sie sicher gestaltest. Ein wichtiger Punkt sind die Handläufe. Diese werden in einer Höhe von 80 bis 120 cm montiert. Für mehr Sicherheit, empfehlen wir einen beidseitigen Handlauf. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, sofern es sich um eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes bei Pflegebedürftigen handelt.
Laut DIN 18040 sind Stufenunterschneidungen unzulässig. Das bedeutet, dass die Oberkante nicht über das Ende der darunter liegenden Stufe ragen darf. Alle Stufen sollten die gleiche Höhe und Tiefe haben, um Stolperfallen zu vermeiden. Sind hier bauliche Maßnahmen erforderlich, kann das ebenfalls von der Pflegekasse bezuschusst werden.
Barrierefreie Treppen müssen vor allem rutschfest sein! Zum Nachrüsten eignen sich gummierte Treppenprofiele. Stufenmatten zum Aufkleben können eine Alternative sein, die i.d.R. aber nicht bezuschusst wird. Sorge auch für eine ausreichende Beleuchtung des Treppenbereichs, um die Sicherheit zusätzlich zu erhöhen!
Falls das Treppensteigen gar nicht mehr möglich ist, kannst Du einen Treppenlift installieren. Auch er gehört zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und wird bezuschusst, sofern ein entsprechender Pflegegrad vorliegt.
Rollstuhlgerechte Türen
In Deinem Haus oder Deiner Wohnung können beispielsweise Zimmertüren zu Hindernissen werden. Rollstuhlgerechte Türen sind speziell auf die Bedürfnisse von Rollstuhlfahrern ausgerichtet und sollten mind. 90 cm breit sein. Damit Türen mit dem Rollstuhl sicher durchfahren werden können, müssen Türschwellen vermieden werden. Kann nicht darauf verzichtet werden, darf sie nicht höher sein, als 2 cm.
Achte auf ausreichend Bewegungsfläche! Rollstuhlfahrer brauchen mind. 150 x 150 cm Platz, um problemlos wenden zu können. Türöffner und Griffe solltest Du auf einer Höhe von etwa 85 cm montieren, damit sie leicht zu bedienen sind. Bauliche Maßnahmen und die Reduzierung von Türschwellen kannst Du durch die Pflegekasse bezuschussen lassen.
Sicherheitshinweis: Badezimmertüren sollten immer nach außen öffnen und im Notfall von außen entriegelt werden können, damit Rettungssanitäter und Pfleger freie Bahn haben.
Im Idealfall haben rollstuhlgerechte Türen einen Motor und lassen sich per Knopfdruck öffnen sowie schließen. Zwischen dem Türdrücker und der Wand sollte ein Abstand von mind. 50 cm eingehalten werden. Der Abstand wird als Anfahrfläche gebraucht. Türantriebe kannst Du problemlos nachträglich einbauen. Im Falle eines Auszugs lassen sich die Antriebe wieder abnehmen und mit ins nächste Haus/in die nächste Wohnung nehmen. An der Tür bleiben keine Spuren zurück.
Hauseingang barrierefrei gestalten
Du möchtest den Hauseingang barrierefrei gestalten? Kein Problem. Hier findest Du ein paar Tipps, wie Deine Haustür barrierefrei wird. Achte auf eine Türbreite von mind. 90 cm. So ist sie auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität gut nutzbar. Tipp: Automatische Türöffner und bogenförmige Türgriffe erleichtern den Zugang. Auch im Eingangsbereich solltest Du an das Thema
Wie bei den Zimmertüren solltest Du genügend Bewegungsflächen einplanen. Rollstuhlfahrer brauchen zum Wenden mind. 150 x 150 cm Platz, für einen Rollator reichen ggf. auch 130 x 130 cm. Türöffner und Griffe solltest Du auf einer Höhe von etwa 85 cm montieren, damit sie leicht zu bedienen sind. Auch Klingel- und Gegensprechanlage sollten in erreichbarer Höhe installiert werden. Eine ausreichende Beleuchtung des Hauseingangs gibt zudem Orientierungshilfe. Mit diesen Maßnahmen kannst Du den Hauseingang barreirefrei gestalten.

Hindernisse im Eingangsbereich überwinden
Wenn Du Deinen Hauseingang barrierefrei gestalten willst, musst Du Hindernisse überwinden. Das gelingt am besten mit einer Rollstuhlrampe. Sind die Voraussetzungen für eine barrierefreie Rampe nicht gegeben oder ist der Höhenunterschied zu groß, kann ein Hublift hilfreich sein. Die anfallenden Kosten beider Maßnahmen können durch die Pflegekasse bezuschusst werden.