Rauchmelderpflicht
Nachtbrände sind gefährlich, denn wenn wir schlafen, ist unser Geruchssinn ausgeschaltet und unser natürliches Warnsignal lässt uns im Stich. Daher sind Rauchmelder wahre Lebensretter und verringern durch ihre Frühwarnung zudem enorme Schäden.
Für die Gesetzgeber der meisten deutschen Bundesländer war das Grund genug, den Einbau von Rauchmeldern vorzuschreiben.
Das Betrifft in erster Linie
- Schlafräume
- Kinderzimmer
- Flure, die im Notfall als Rettungswege genutzt werden

Stand: Juni 2019. Alle Angaben ohne Gewähr.
Tipp
Handele nicht nur nach der gesetzlichen Vorschrift, sondern vor allem mit gesundem Menschenverstand und montiere im Zweifelsfall eher einen Brandmelder zu viel als einen zu wenig.
Mieter oder Vermieter - wer ist in der Pflicht?
In den Bundesländern ist ebenfalls geregelt, ob der Mieter oder der Vermieter (Eigentümer) für die Installation der Rauchmelder verantwortlich ist. Jedoch wird hier zwischen dem Einbau der Rauchmelder und der Wartung der Geräte unterschieden:
- Den Einbau übernimmt der Vermieter bzw. Eigentümer.
- Die Wartung ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Details dazu findest Du in nachfolgender Tabelle.
Bundesland | Pflicht für Neu- und Umbauten | Pflicht für Bestandsbauten | Einbau | Wartung |
---|---|---|---|---|
Baden- Württemberg | seit 2013 | seit 31.12.2014 | Vermieter bzw. Eigentümer | Mieter |
Bayern | seit 2013 | seit 31.12.2017 | Vermieter bzw. Eigentümer | Mieter |
Berlin | seit 2017 | Stichtag 31.12.2020 | Vermieter bzw. Eigentümer | Mieter |
Brandenburg | seit 2016 | Stichtag 31.12.2020 | Vermieter bzw. Eigentümer | Vermieter bzw. Eigentümer |
Bremen | seit 2009 | seit 31.12.2015 | Vermieter bzw. Eigentümer | Mieter |
Hamburg | seit 2006 | seit 31.12.2010 | Vermieter bzw. Eigentümer | Vermieter bzw. Eigentümer |
Hessen | seit 2005 | seit 31.12.2014 | Vermieter bzw. Eigentümer | Mieter |
Mecklenburg-Vorpommern | seit 2006 | seit 31.12.2009 | Vermieter bzw. Eigentümer | Vermieter bzw. Eigentümer |
Niedersachsen | seit 2012 | seit 31.12.2015 | Vermieter bzw. Eigentümer | Mieter |
Nordrhein-Westfalen | seit 2013 | seit 31.12.2016 | Vermieter bzw. Eigentümer | Mieter |
Rheinland-Pfalz | seit 2003 | seit 12.07.2012 | Vermieter bzw. Eigentümer | Vermieter bzw. Eigentümer |
Saarland | seit 2004 | seit 01.01.2017 | Vermieter bzw. Eigentümer | Vermieter bzw. Eigentümer |
Sachsen | seit 2016 | keine Regelung | Vermieter bzw. Eigentümer | Mieter |
Sachsen-Anhalt | seit 2010 | seit 31.12.2015 | Vermieter bzw. Eigentümer | Vermieter bzw. Eigentümer |
Schleswig-Holstein | seit 2005 | seit 31.12.2010 | Vermieter bzw. Eigentümer | Mieter |
Thüringen | seit 2008 | seit 31.12.2018 | Vermieter bzw. Eigentümer | Vermieter bzw. Eigentümer |
Stand: Juni 2019. Alle Angaben ohne Gewähr.
Wichtige Hinweise zur Wartung
Je nach Bundesland müssen sich der Vermieter bzw. Eigentümer oder der Mieter um die Wartung der installierten Rauchmelder kümmern. Zu beachten ist hier, dass der Melder im Brandfall betriebsbereit ist. Darüber hinaus solltest Du ihn jährlich wie folgt prüfen:
- Befreie die Schlitze des Warnmelder von Flusen und Staub.
- Kannst Du mechanische Beschädigungen ausschließen?
- Hängt der Rauchmelder noch an einem geeigneten Platz? Er sollte mittig im Raum an der Zimmerdecke befestigt sein.
- Teste den Rauchmelder über die Prüftaste und tausche ggf. die Batterien.
- Wechsele die Batterie, falls in Deinem Rauchmelder keine Dauerbatterie mit zehnjähriger Lebensdauer eingebaut ist.
- Rauchwarnmelder mit einer Dauerbatterie sollten nach 10 Jahren komplett ausgetauscht werden.
Wenn es im Mietvertrag eine entsprechende Regelung oder Ergänzungsvereinbarung gibt, kann der Vermieter die Installation, die Instandhaltung und vor allem den regelmäßigen Batteriewechsel auf den Mieter übertragen. In diesem Fall muss der Vermieter sicherstellen, dass der Mieter in der Lage ist, die o. g. Aufgaben zu erfüllen. Ansonsten haftet der Vermieter, wenn der Rauchwarnmelder im Brandfall nicht funktioniert.
Tipps zum Brandschutz im Alltag

Abstand schaffen
Sorge für Abstand zwischen Wärmequellen und brennbaren Gegenständen. Das gilt vor allem bei Bügeleisen, Kochfeldern und elektrischen Geräten und für Geräte, die Stauhitze erzeugen können, wie z. B. Radio, Hifi-/TV-Anlagen, Toaster, Lampen, Halogenleuchten etc.
Gehe keine unnötigen Risiken ein
- Rauche niemals im Bett.
- Vermeide offenes Feuer und Funkenbildung in geschlossenen Räumen.
- Schalte Haushaltsgeräte nach Benutzung immer ab.
Rufe die Feuerwehr und mache Deine Angaben nach dem W-System:
- Wer meldet? Name, Telefon
- Wo brennt es? Adresse, Stockwerk
- Was ist geschehen? Ausmaß des Feuers
- Wie viele Menschen sind in Gefahr?
- Warten auf Rückfragen!
Umsichtig handeln
- Überschätze nicht Deine Fähigkeiten.
- Wenn möglich, bitte andere um Hilfe.
- Schalte alle elektrischen Geräte ab.
- Schließe eventuell vorhandene Gashähne.
- Versuche, kleinere Brandherde mit einer Löschdecke zu ersticken.
- Lösche brennendes Fett nie mit Wasser, sondern mit einer Löschdecke.
- Lösche brennende Flüssigkeit nie mit Wasser, sondern mit einem Pulverlöscher.
- Benutze Wandhydranten.
- Betätige Rauchabzüge.
- Verlasse Räume, in denen es größere Brand- oder Rauchentwicklungen gibt.
- Schließe, wenn möglich, Türen und Fenster. Zugluft fördert den Brand.
- Schließe Türen nicht ab!
In Sicherheit bringen
- Bringe Dich und andere in Sicherheit!
- Informiere gefährdete Personen und helfe Kindern und älteren Menschen.
- Benutze Flucht- und Rettungswege.
- Benutze im Brandfall niemals Aufzüge.
- Umgehe stark verrauchte und/oder brennende Räume. Falls dies nicht möglich ist, halte Dir ein Tuch vor Nase und Mund und gehe geduckt unter den Rauchschwaden hindurch ins Freie. Wenn nötig, krieche. Kohlenmonoxid und andere Gase können in wenigen Minuten zur Bewusstlosigkeit führen!
Unterstütze Einsatzkräfte vor Ort
- Erkläre, wo sich der Brandort befindet.
- Erkläre, wo sich möglicherweise noch Personen im Gefahrenbereich befinden.
- Informiere – sofern Du es weißt – welche Besonderheiten das Gebäude hat: Baustellen, weitere Zugänge, Gasleitungen, gefährliche, giftige oder explosive Stoffe.
Vermeide alle Behinderungen der Einsatzkräfte und befolge deren Anweisungen!
Hilfsmittel zum Löschen für jeden Haushalt
Löschdecke
Sie erstickt Brände schon im Keim - speziell bei Fettbränden am Küchenherd, beim Camping und beim Grillen. Die Löschdecke ist aus hochwertigem Glasgewebe und lässt sich im Notfall sekundenschnell aus der stabilen Kunststoffbox nehmen, ausbreiten und erst dann über den Brandherd legen, um diesen damit abzudecken. Dank der Aufhängeöse lässt sich die Kunststoffbox einfach an der Wand montieren und ist leicht zu reinigen. Die EN 1869 gilt als Produktnorm für Löschdecken.
Pulver- oder Schaumlöscher
Pulverlöscher eignen sich für die Brandbekämpfung von festen und flüssigen Stoffen sowie von Gasen. Sie sind auch als Einhandlöscher verfügbar – für die schnelle Bekämpfung von Bränden außerhalb der Gefahrenzone.
Schaumlöscher sind für feste und flüssige Stoffe geeignet: Sie sorgen für eine geringe Verunreinigung und einfache Reinigung des Brandumfeldes.
Normen und Richtlinien rund um Rauchmelder
Die Europäische Produktnorm EN 14604 legt Anforderungen, Prüfverfahren sowie Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest. Nach dieser Norm wurden alle unsere Rauchmelder vom einem akkreditierten Prüfinstitut geprüft.
Die Anbringung der CE-Kennzeichnung ist für alle Rauchmelder Pflicht, die nach EN 14604 geprüft wurden. Die CE-Kennzeichnung wird nicht von einem unabhängigen Institut vergeben, sondern bestätigt die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen gemäß der anzuwendenden europäischen Richtlinien durch den Hersteller.
Die Anwendungsnorm DIN 14676 regelt auf nationaler Ebene Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern. Diese Norm gilt für private Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung und richtet sich an die für den Brandschutz zuständigen Behörden und Sachverständige, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Planer, Hauseigentümer, Installateure und Bewohner.
Der vfdb (Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.) ist ein Zusammenschluss von Fachleuten und Organisationen im Bereich des Brandschutzes. Die Richtlinien vfdb-14-01 / VdS - 3131 legen Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungsmerkmale für Rauchwarnmelder zur Verwendung im privaten Bereich innerhalb von Gebäuden fest. Diese gelten zusätzlich zu denen der Europäischen Norm EN 14604. Prüfkriterien sind u.a. höhere Resistenz gegen mechanische Einwirkungen, unempfindlich gegen Alterung, fest eingebaute 10-Jahres-Batterie, verbesserte Gehäusekonstruktion, höherer Korrosionsschutz, höhere Klimabeständigkeit, höherer Fertigungsstandard und maximale elektromagnetische Verträglichkeit.
Das Q-Label ist ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung. Das CE-Zeichen wird bei dem Q-Label vorausgesetzt und die dafür vorgesehenen Anforderungen ergänzt. Voraussetzung für die neuen Q-Label Rauchmelder ist die Prüfung mit erhöhten Anforderungen nach der vfdb-Richtlinie 14-01. Zudem muss die DIN EN 14604 erfüllt sein. Wenn es um besondere Qualität und Zuverlässigkeit geht, bietet das Q-Label eine verlässliche Entscheidungshilfe.
Das KRIWANTestzentrum in Forchtenberg ist eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle für u.a. Geräte der Brandmeldetechnik. In Kooperation mit der TÜV Rheinland prüft und zertifiziert das KRIWAN Testzentrum u.a. Rauchmelder, Wärmemelder, Rauchwarnmelder sowie Feststellanlagen. Hinsichtlich der Aussagekraft ist eine Kennzeichnung des Kriwan Testzentrums mit der des Prüfsiegel VdS vergleichbar.