Fragen zum E-Bon
Der
Hinweis: Der E-Bon ist kein steuerrechtlich anerkanntes Dokument! Bitte entsorge Deinen Kassenbon nur, wenn Du ihn nicht für steuerrechtliche Zwecke benötigst.
Jede Menge!
- Durch den
hast Du eine Übersicht über all Deine bei HORNBACH getätigten Einkäufe und deren Kassenbons. Und das gesammelt an zentraler Stelle in Deinem . - Mit Deinen E-Bons nimmst Du automatisch an der
auf HORNBACH Preise teil. - Du hast keinen Ärger mehr mit verblassten Kassenbons.
- Weg von der Zettelwirtschaft! Retouren, Umtausche und Garantieansprüche kannst Du auch mit dem
vornehmen. - Du kannst jederzeit und überall auf Deine E-Bons zugreifen.
Hinweis: Der E-Bon ist kein steuerrechtlich anerkanntes Dokument!
Dazu brauchst Du Deine
Du hast nun drei Möglichkeiten deinen Kassenbon in Deinem Kundenkonto zu erfassen:
- Beim Kauf an der Kasse kannst Du in der HORNBACH App direkt Deine
vorzeigen. - Scanne nach dem Kauf den Barcode des Bons mit der
und gib den Gesamtbetrag des Kassenbons ein. - Logge Dich in Dein HORNBACH Kundenkonto ein, klick auf „Zur E-Bon Erfassung“, gib die 20 oder 21-stellige Barcode-Nummer sowie den Gesamtbetrag des Kassenbons ein und bestätige mit einem Klick auf „E-Bon erfassen“.
Falls eine Variante nicht funktioniert, einfach die anderen Optionen ausprobieren.
Die Barcode-Nummer findest Du auf dem Kassenbon direkt über dem Strichcode. Es handelt sich um eine 20 oder 21-stellige Nummer, die immer mit „555“ beginnt.
Dein
In Einzelfällen kann es zu Verzögerungen kommen, bis der Kassenbon als
Für Rückgabe, Umtausch und Garantie reicht der
Nein, für Steuerzwecke benötigst Du nach wie vor den Kassenbon im Original.
Grundsätzlich ist der E-Bon gleichwertig zu unserem Kassenbon. Solltest Du dennoch einen Nachdruck benötigen, wende Dich bitte an Deinen HORNBACH Markt. Du kannst den Kassenbeleg bis zu 400 Tage nach Kaufdatum in Deinem HORNBACH Markt ausdrucken lassen.
Diese Funktion steht im Shop aktuell noch nicht zur Verfügung.
Wenn Du Deine
Wir sind dran! Eine passende Lösung ist bereits in Arbeit – damit Du Deine Belege künftig noch einfacher herunterladen kannst.
Ja, es ist möglich, einzelne E-Bons zu löschen.
Eine Verknüpfung ist mindestens 365 Tage nach Kaufdatum möglich.
Nein, Bestellungen im Markt werden automatisch auf das Kundenkonto übertragen, wenn bei der Auftragserstellung vom Marktmitarbeiter das online registrierte Kundenkonto verwendet bzw. vor Abholung des Auftrages eine Registrierung angestoßen wurde.
Bei Reservieren und Abholen ist der Auftrag automatisch im Kundenkonto vorhanden, wenn er über das Kundenkonto angelegt wurde.
Ist der Auftrag im Kundenkonto sichtbar, nimmt er automatisch an der Berechnung der
Hinweis: Durch das Abscannen und Verknüpfen der Kassenbons aus einem Auftrag erfolgt keine Übertragung der Auftragsartikel in das Kundenkonto, sondern Du siehst nur die getätigten Auftragszahlungen.












