- Von HORNBACH vermittelter Fachhändler
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Buche ein kostenloses Erstgespräch. Professionelle und zuverlässige Energieberatung – mehrfach zertifiziert und top bewertet. - Planung & Umsetzung aus einer Hand
Unser Service Partner Busemann & Schremmer Immobilien informiert Dich über passende Fördermöglichkeiten und erstellt einen klaren Fahrplan für Deine Sanierung.
Leistungspaket Energieberatung
Wir bringen Dich bei Deinem Sanierungsprojekt nach vorn – mit Infos und echten Profis an Deiner Seite. Unsere zertifizierten Energieeffizienz‑Experten von Busemann & Schremmer Immobilien helfen Dir dabei, Dein Zuhause energieeffizienter zu machen und so langfristig Kosten zu sparen.
Dabei unterstützen wir Dich Schritt für Schritt:
- Fördermittelberatung (BAFA, KfW)
- Antragsstellung Einzelmaßnahmen
- Individuelle Sanierungsfahrpläne
- Energetische Baubegleitung
- Energieausweise (egal ob Verbrauch oder Bedarf)
- Wärmepumpen-Check
- Heizlastberechnungen
- Hydraulischer Abgleich
Und warum das Ganze?
Energie zu sparen ist nichts Kompliziertes und ein sinnvoller Schritt, um Dein Zuhause und Deine Kosten langfristig gut aufzustellen. Wir zeigen Dir, wo Du Ressourcen schonst, den Verbrauch senkst und Deine Immobilie fit für die kommenden Jahre machst. Dazu bekommst Du verständliche Infos zu Heizung, Dämmung, Strom und allem, was die Energieeffizienz beeinflusst.
Oft braucht es gar keine großen Umbauten. Schon kleinere Maßnahmen können spürbare Verbesserungen bringen. Besonders bei älteren Gebäuden lässt sich der Energiebedarf häufig deutlich reduzieren – mit durchdachten Lösungen, die gut zu Deinem Haus passen. Unser Ziel ist es, Dir Optionen zu zeigen, mit denen Du durch kluge Entscheidungen langfristig Geld sparen kannst.
Kurz gesagt: Wir helfen Dir, Deine Immobilie Schritt für Schritt effizienter zu machen – konzentriert, verständlich und immer mit Blick auf Lösungen, die wirklich etwas bringen.
Beauftrage die Energieberatung
Los geht’s mit Deiner Energieberatung – für Deine unverbindliche Anfrage zu einem kostenlosen Erstgespräch wirst Du direkt an unseren Service‑Partner Busemann & Schremmer Immobilien weitergeleitet.

Häufige Fragen zur Energieberatung
Unser Partner für die Energieberatung sind die erfahrenen und zertifizierten Energieeffizienzexperten von Busemann & Schremmer Immobilien.
Bereits bei der Auswahl unserer Vertragspartner achten wir darauf, dass unsere Partner die hohen Qualitätsstandards von HORNBACH erfüllen
Ja, wenn Du eine eigene Immobilie besitzt und in den nächsten Jahren über eine energetische Sanierung nachdenkst, lohnt sich eine Energieberatung ganz besonders.
Neben einer ausführlichen Fördermittelberatung steht die Effizienzsteigerung und kosteneffiziente Energieeinsparung im Fokus. Unsere Energieberater zeigen Dir auf, wie Du Dein Budget kostenorientiert in die energetische Sanierung investieren kannst.
Dabei spielt die richtige Reihenfolge der einzelnen Sanierungsmaßnahmen eine entscheidende Rolle und bewahrt Dich vor teuren Fehlern.
Der Energieverbrauchsausweis zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes für Heizung und Warmwasser an, gemessen in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Nutzungsfläche.
Für den Energiebedarfsausweis werden umfangreichere Berechnungen durchgeführt, die den theoretischen gesamten Energiebedarf eines Gebäudes analysieren. Berücksichtigt werden dabei Faktoren wie Gebäudedämmung, Energiesparfenster, Heizungsanlage und Gebäudeform.
Da die Werte unabhängig vom individuellen Heizverhalten der Bewohner sind, ermöglicht der Bedarfsausweis einen objektiven Vergleich mit anderen Immobilien und zeigt Schwachstellen in der Dämmung auf.
Vorteil: Der Energiebedarfsausweis ist besonders sinnvoll bei Verkauf einer Immobilie oder vor Modernisierungsarbeiten, da er einen Leitfaden für energetische Optimierungsmaßnahmen bietet.
Ja, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt Immobilieneigentümern, die seit dem 01.02.2002 ein Ein- oder Zweifamilienhaus gekauft haben die Modernisierung einzelner Maßnahmen vor. Neben Sanierungspflichten zur Heizungsanlage beziehen sich dieser aber auch auf die Dämmung einzelner Bauteile. Für Mehrfamilienhausbesitzer existieren diese Sanierungspflichten unabhängig des Kaufdatums.
Durch die niedrigere Vorlauftemperatur einer Wärmepumpe im Verhältnis zu einer Gas- oder Öl-Heizung ist der Einbau einer Wärmepumpe genau zu prüfen. Hierfür empfiehlt sich der Wärmepumpen-Check, um die Auslegung bei Wandheizkörpern mit dem tatsächlichen Wärmebedarf des Raums zu überprüfen.
Die wichtigsten Anlaufstellen, um Dich über passende Förderprogramme und deren Richtlinien zu informieren, sind:
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Um bei möglichen Förderungen immer auf dem neuesten Stand zu bleiben und weitere Programme zu finden, kannst Du unseren
Um Förderungen bei der BAFA oder KfW zur energetischen Sanierung Deiner Immobilie zu beantragen, ist die Einbindung eines Energieberaters vorgeschrieben. Dieser prüft die maximalen möglichen Förderungen für Dich und bewahrt Dich vor technischen Fehlern in der Umsetzung.
Kurz gesagt: Immer dann, wenn’s offiziell wird.
- Beim Verkauf eines Ein‑ oder Zweifamilienhauses:
Sobald Du dem Käufer den Energieausweis übergibst, ist ein kostenloses, informatives Beratungsgespräch bei einem Energieberater Pflicht – vorausgesetzt, diese Beratung wird als Einzelleistung auch wirklich unentgeltlich angeboten.
Heißt für Dich: Papier übergeben, Berater einschalten, fertig. - Bei einer größeren energetischen Sanierung:
Wenn Du bei der Sanierung richtig in die Vollen gehst, greift dieselbe Pflicht: unentgeltliche Energieberatung.
Klingt bürokratisch – hilft Dir aber, Dein Projekt sauber und effizient aufzubauen.
Ja, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Kredite an, auch einen Ergänzungskredit, mit dem Einzelmaßnahmen gefördert werden, für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungsweise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde. Dieser darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
Der Ergänzungskredit kann daher nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW und/oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. (Stand 01/24)














