Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne findest Du auf Elektro- und Elektronikgeräten oder Batterien. Diese Produkte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe, deswegen bist Du gesetzlich verpflichtet, sie bei speziellen Sammel- oder Rücknahmestellen abzugeben und darfst sie nicht über den Hausmüll entsorgen.

kein hausmuell

Vor der Abgabe an einer Sammel- oder Rücknahmestelle beachte bitte:

  • Bei der Rückgabe von Informations- und Telekommunikationstechnik bist Du selbst dafür verantwortlich, dass Deine personenbezogenen Daten gelöscht werden.
  • Batterien und Akkus, die nicht vom Gerät umschlossen werden, musst Du entnehmen und gesondert der Batteriesammlung zuführen.
  • Leuchtmittel, die Du zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnehmen kannst, musst Du vom Altgerät trennen und bei einer Sammelstellen für Leuchtmittel abgeben.

Durch diese getrennte Entsorgung trägst Du zum Schutz der Ressourcen und der Umwelt bei.

Prinzipiell gilt: fast alle Geräte, die Strom – ob aus der Steckdose, einer Batterie oder Solarzellen – benötigen und keine Verwendung mehr haben, sind Altgeräte, also „E-Schrott“. Im Zweifel hilft das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne, das sich auf dem Gerät befinden muss!

Ja. Wenn Du ein Altgerät entsorgen willst, kannst Du es einfach während der Öffnungszeiten in einem unserer Märkte abgeben.

Unter Kleingeräten versteht man Elektro- und Elektronikgeräte mit einer Kantenlänge weniger als 50 cm. z.B. Akkuschrauber, Fernbedienungen, Heizlüfter etc.

Du kannst deine Altgeräte mit einer Kantenlänge bis 50 cm auch bei einer Sammelstelle von Take-e-back zurückgeben. Deine nächstgelegene findest Du hier.

Beachte aber, dass Du ab einer Kantenlänge von 25 cm meist den Kaufbeleg des gleichartigen Neugeräts vorlegen musst. Informationen dazu findest Du auch auf der Take-e-back Internetseite.

Wenn Du ein Altgerät mit einer Kantenlänge größer als 25 cm bei einer Rückgabestelle von Take-e-back zurückgeben möchtest, benötigst Du in der Regel den Kaufbeleg über ein gleichartiges Neugerät.

Bei der Rückgabe von Informations- und Telekommunikationstechnik bist Du selbst dafür verantwortlich, dass Deine personenbezogenen Daten gelöscht werden.

Nein. Batterien und Akkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen werden, musst Du vor dem Versand oder vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle herausnehmen und der Batteriesammlung zuführen.

Nein. Leuchtmittel, die Du zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnehmen kannst, musst Du vom Altgerät trennen und bei einer Sammelstelle für Leuchtmittel abgeben.

Gib Dein Leuchtmittel bei einer Sammelstelle von Take-e-back ab, Deine Nächstgelegene findest Du hier.

Unter Großgeräten versteht man Elektro- und Elektronikgeräte mit einer Kantenlänge über 50 cm, z.B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Kochfelder etc.

Wenn Du ein neues Großgerät bei uns kaufst, kannst Du Dein Altgerät der gleichen Geräteart und mit – im Wesentlichen – gleichen Funktionen kostenlos bei uns zurückgeben.

Bring Dein Altgerät beim Kauf eines neuen Gerätes gleich mit und wir übernehmen die Entsorgung.

Kontaktiere in diesem Fall bitte unseren Kundenservice unter 0 63 48/60 60 70 (Mo–Sa, 8:00–19:00 Uhr).

Wenn Du ein Großgerät in unserem Onlineshop bestellst, das nicht von HORNBACH selbst verkauft wird, beachte bitte die individuellen Hinweise des jeweiligen Verkäufers zur Altgeräterücknahme. Diese Hinweise findest Du mit Klick auf den Verkäufernamen am jeweiligen Artikel.

Bitte berücksichtige für die Abholung folgende Rahmenbedingungen:

  • Um die Abholung Deines Altgerätes zu planen, benötiget unser Kundenservice Angaben zur Beschaffenheit des alten Artikels: Höhe, Breite, Tiefe und eine ungefähre Angabe des Gewichts.
  • Die Abholung erfolgt ab Bordsteinkante.
  • Abgeholt werden nur diejenigen Geräte, die im Vorfeld zur Abholung angemeldet wurden.
  • Benzinbetriebene Geräte sind von der Elektroaltgeräte-Rücknahme ausgeschlossen.
  • Bitte stelle sicher, dass Du selbst oder eine von Dir bevollmächtigte Person zum vereinbarten Abholzeitpunkt als Ansprechpartner vor Ort ist, um die Abholung der angemeldeten Altgeräte zu quittieren.
  • Batterien und Akkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen werden, musst Du vor dem Versand herausnehmen und der Batteriesammlung zuführen.
  • Leuchtmittel, die Du zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnehmen kannst, musst Du vom Altgerät trennen und bei einer Sammelstellen für Leuchtmittel abgeben.
  • Im Altgerät enthaltene Flüssigkeiten und weitere Inhalte sollten abgelassen bzw. entfernt werden, insofern dies möglich ist.
  • Bei der Rückgabe von Informations- und Telekommunikationstechnik bist Du selbst dafür verantwortlich, dass Deine personenbezogenen Daten gelöscht werden.

Nein. Wirf Batterien und Akkus nie in den Hausmüll, sondern in die Batterie-Sammelboxen im Handel. Verbraucherinnen und Verbraucher sind hierzu gesetzlich verpflichtet. Sammelboxen sind überall dort vorhanden, wo Batterien verkauft werden, also auch in jedem HORNBACH Markt.

So wird zunächst mal verhindert, dass Schadstoffe in den Hausmüll und in die Umwelt gelangen. Außerdem enthalten Batterien und Akkus viele wichtige Rohstoffe wie Stahl, Zink und Nickel. Eine Verwertung der Batterien ermöglicht die Rückgewinnung dieser Rohstoffe.

Selbstverständlich. Wie jeder Händler, der Batterien und Akkus verkauft sind auch wir verpflichtet die ausgedienten Batterien zurückzunehmen. Im Kassenbereich stehen dafür Sammelboxen bereit.

Natürlich! Akkus und Batterien, die Du in unserem Onlineshop gekauft hast, kannst Du auf Deine Kosten an uns zurückschicken, wenn sie leer bzw. defekt sind.

Nein. Bevor Du das Altgerät zur Sammelstelle bringst oder zurücksendest, musst Du die Batterie oder den Akku aus dem Gerät nehmen, sofern diese nicht vom Gerät umschlossen sind.

Durch diese getrennte Entsorgung trägst Du zum Schutz der Ressourcen und der Umwelt bei. Schadstoffe werden im Recyclingkreislauf eliminiert und Wertstoffe wie z.B. Stahl, Zink oder Nickel gewonnen.

Lithium-Batterien sind bei ordnungsgemäßem Umgang sicher.
Bei unsachgemäßer Benutzung und Lagerung können sie Brände verursachen. Verwende daher keine defekten, beschädigten, verformten oder aufgeblähten Batterien und Akkus.

Ja. Es gibt wiederaufladbare Akku-Batterien. Wann immer möglich solltest Du diese den "Weg-Werf-Batterien" vorziehen.

Es gibt ein paar einfache Laderegeln. Wenn Du diese berücksichtigst, dann kannst Du Deine Akkus lange nutzen. Über diese Laderegeln kannst Du Dich beim Umweltbundesamt informieren.

Sollte der Akku/die Batterie einfach nur ausgelaugt sein und zeigt ansonsten keine Defekte, ist der Weg relativ einfach. Diese Akkus/Batterien kannst Du beim Händler, einer Sammelstelle oder dem Hersteller abgeben und natürlich in einem unserer HORNBACH Märkte. Insbesondere im Garantiefall solltest Du auf den Händler oder Hersteller zugehen.

Vor der Abgabe beachten:

  • Auch Akkus oder Batterien aus Elektroaltgeräten wie Akkuschrauber oder Fernbedienungen müssen getrennt entsorgt werden. Nimm die Batterie oder den Akku also vor der Entsorgung aus dem Gerät.
  • Klebe bei lithiumhaltigen Batterien und Akkus vorher die Pole mit Isolier- oder Klebeband ab, um einen Kurzschluss zu vermeiden

Das Umweltbundesamt nennt unter anderem diese Anhaltspunkte, wenn es ums Erkennen von defekten Akkus geht:

  • beschädigtes oder erheblich verformtes oder aufgeblähtes Gehäuse
  • Anlaufstellen an Metallteilen der Batterie
  • Schmelzstellen am Kunststoffgehäuse
  • Erwärmung der Batterie in abgeschaltetem Zustand
  • Auslaufen der Batterie („schmieriger Film“)
  • Ablagerungen im Bereich der Pole

Stellst du einen Defekt an Deinem Akku oder Deiner Batterie fest, dann gib den Akku oder die Batterie mit Hinweis auf den Defekt in einem unserer HORNBACH Märkte, einem Wertstoffhof oder einer anderen Batterie-Sammelstelle ab.

Wichtig ist dabei, dass du auf den Defekt hinweist, damit das von diesen Batterien ausgehenden Risiko minimiert werden kann: Sie werden dann in speziellen brandsicheren Behältern an den Entsorgungsfachbetrieb übergeben.

Sollte der Akku in dem Maß beschädigt sein, dass bereits Rauch austritt oder es im inneren „knistert“, rufe sofort die Feuerwehr. Es herrscht akute Brandgefahr!

Leuchtmittel sind zum Beispiel: Leuchtstofflampen kompakt oder stabförmig, Energiesparlampen, Entladungslampen und LEDs.

Nein. Auch Leuchtmittel enthalten Schadstoffe, die nicht in die Umwelt gelangen dürfen und Wertstoffe, die dem Kreislauf wieder zugeführt werden sollen. Daher bist du gesetzlich verpflichtet, Leuchtmittel an geeigneten Sammelstellen zurückzugeben. Eine Entsorgung im Hausmüll ist verboten.

Glühlampen und Halogenlampen dürfen im Hausmüll entsorgt werden. Wenn du dir aber nicht sicher bist, um welches Leuchtmittel es sich handelt, gib es bitte an einer geeigneten Sammelstelle ab.

Du kannst Leuchtmittel in unseren HORNBACH Märkten abgeben oder Du gibst Dein Leuchtmittel bei einer Sammelstelle von Take-e-back ab, Deine Nächstgelegene findest Du hier.

Nein. Willst Du eine Leuchte entsorgen, die Leuchtmittel enthält, dann musst Du die Leuchtmittel entnehmen und der gesonderten Sammlung zuführen. Das gilt, wenn Du die Leuchtmittel zerstörungsfrei aus der Leuchte entnehmen kannst.

  • Fenster öffnen.
  • Anwesende Personen und auch Haustiere sollen den Raum verlassen.
  • Türen schließen, nicht durch die Scherben laufen.
  • Den Raum für 15 Minuten gut lüften, gegebenenfalls Heizung oder Klimaanlage abschalten.
  • Erst dann mit Reinigungsmaßnahmen beginnen.

  • Während des Reinigens das Fenster möglichst geöffnet lassen.
  • Keinen Besen oder Staubsauger verwenden!
  • Gummihandschuhe zum Schutz der Hände vor scharfen Glassplittern und vor dem Kontakt mit Quecksilber tragen.
  • Vorsichtig die größeren Stücke in ein luftdicht verschließbares Gefäß geben (z.B. ein leeres Konservenglas oder ein Einmachglas). Kleinere Glassplitter mit Karton oder steifem Papier zusammenzukehren und Reste wie Staub und feine Glassplitter mit feuchten Papiertüchern aufwischen.
  • Auf weichen Oberflächen verbleibende kleine Splitter und Stäube mit Klebeband aufnehmen.
  • Alle verwendeten Reinigungsutensilien und Gummihandschuhe in das Glasgefäß geben. Möglichst schnell entsorgen. Bis zur Entsorgung sicher aufbewahren. Diese Abfälle gehören nicht in den Hausmüll, sondern müssen bei der örtlichen Sammelstelle abgegeben werden. Sie sind genauso wie nicht zerbrochene defekte Kompaktleuchtstofflampen Sondermüll.
  • Im Anschluss an alle Reinigungsmaßnahmen den Raum noch einige Zeit lüften. Hände gründlich waschen.

Wisch den Teppich nicht mit feuchten Tüchern ab. Auch einen Staubsauger solltest Du nicht benutzen. Stattdessen solltest Du nach dem Aufsammeln der größeren Bruchstücke vor allem mit Klebeband arbeiten.

Wenn den Teppich später das erste Mal wieder saugst, solltest Du danach den Staubsaugerbeutel wechseln.

Verwende keine älteren Staubsauger ohne Feinfilter. Wenn der Staubsauger das nächste Mal im Einsatz ist, sollte gut durchgelüftet werden.

Kleidungsstücke, Decken und Stoffe, die durch Glassplitter oder quecksilberhaltiges Pulver verschmutzt wurden, solltest Du je nach Verschmutzungsgrad entsorgen oder oberflächlich zum Beispiel mit Klebeband reinigen und dann waschen.

Schuhe, die in direkten Kontakt mit den Glassplittern oder dem quecksilberhaltigen Pulver gekommen sind, solltest Du mit feuchten Papiertüchern abwischen.

Stecke verwendete Papiertücher und Klebeband zur Entsorgung in das Glasgefäß.

Polyurethan-Schaumdosen (PU-Schaumdosen) gelten in Deutschland als gefährlicher Abfall und die stoffliche Verwertung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Daher dürfen PU-Schaumdosen auf keinen Fall in den Restmüll, Gelben Sack, Baumisch- oder Weißblechcontainer sowie ähnliches.

Du kannst gebrauchte PU-Schaumdosen in Deinem HORNBACH Markt kostenfrei zurückgeben.

Wirf Deine leeren bzw. gebrauchten Montage-Schaumdosen direkt in den dafür vorgesehenen Sammelbehälter in Deinem HORNBACH Markt. Dieser befindet sich dort, wo Du die Montage-Schäume findest.

Wir geben die Dosen an unseren Kooperationspartner zum Recyceln weiter, der sich um die Rückführung in den Produktionskreislauf kümmert. Zu über 95 % können die zurückgegebenen PU-Dosen dort verwertet werden, davon rund 80 % stofflich, denn die Dosen werden einschließlich der Restinhalte recycelt.

Aus ihnen werden beispielsweise die Produkte Prepolymer (PREPUR®) und Flüssiggas (TRIGAS®) sowie die Rohstoffe Kunststoffmahlgut PE/PP, Weißblech und Aluminium gewonnen (Quelle: PDR Recycling GmbH & Co. KG; 11.08.2015).

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Altöle aufbereitet werden müssen. Daher musst Du dafür sorgen, dass Dein Altöl den ensprechenden Aufbereitungsanlagen zugeführt werden kann, indem Du es richtig entsorgst. Motor- oder Getriebeöle, die im Privathaushalt als Altöl anfallen, sind normalerweise recyclebar. Du musst sie einfach bei den zuständigen Annahmestellen abgeben.

Nein! Altöl darf auf keinen Fall mit anderen Abfällen gemischt werden, sogar das Mischen verschiedener Altöle ist nicht erlaubt!

Wenn Du Dein Altöl nicht vorschriftsmäßig bei einer Annahmestelle entsorgst, sondern es einfach wegschüttest, machst Du Dich strafbar und muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Je nachdem, um welche Menge Altöl es sich handelt und ob es in oberirdische Gewässer oder ins Grundwasser eingeleitet wurde, werden je nach Bundesland zwischen 25 und 100.000 Euro Strafe fällig. Selbst bei Mengen von weniger als einem Liter liegt das Bußgeld mitunter schon bei mehreren Tausend Euro!

All diese strengen Regeln und hohen Bußgelder haben durchaus ihren Grund, denn:

Grundsätzlich sind Händler und Werkstätten, die Öl verkaufen, auch verpflichtet, Altöl in der gleichen Menge anzunehmen. Wer also neues Öl kauft, der kann das alte Öl direkt abgeben.

Die gleiche Regelung gilt auch für Händler im Internet. In Deinem HORNBACH Markt kannst Du Dein Altöl an der Info Theke im Originalgebinde abgeben.

Bei Kauf über den HORNBACH Onlineshop wende Dich an die angegeben Annahmestationen, Deinen HORNBACH Markt in der Nähe oder kommunale Sammelstellen.

Wenn Du neues Öl kauft, darfst Du Dein Altöl kostenlos beim Händler oder bei einer kooperierenden Annahmestelle entsorgen. Für den Fall, dass Du das Altöl erst später zurückbringst, musst Du auf jeden Fall den Kassenbeleg aufbewahren.

Gibst Du altes Öl zurück, ohne neues zu kaufen, fallen Gebühren an – das gilt auch für die Wertstoffhöfe.

Nein, auf keinen Fall einfach in den Ausguss leeren oder in den Müll werfen.

Dispersionsfarben, die zum Streichen meistens benutzt werden, enthalten einige Inhaltsstoffe wie Öle und Pigmente, die nicht in den Restmüll gehören.

Ja! Ist nur noch ein kleiner Rest Farbe übrig, dann kannst Du den offenen Eimer einfach draußen stehen lassen und die Farbe trocknen lassen.

Denn wenn die Farbe trocken ist, dann darf sie wiederum in den Hausmüll.

Also die getrocknete Farbe aus dem Eimer klopfen und im Restmüll entsorgen. Den leeren Farbeimer kannst Du dann in den gelben Sack werfen.

Tipp: Damit die restliche Farbe etwas schneller trocknet, kannst Du Sand dazumischen. Der beschleunigt das ganze etwas.

Hast Du größere Mengen an Farbe übrig, dann solltest Du Farbe und Eimer zum zuständigen Recycling- und Wertstoffhof in Deiner Region bringen. Wenn Du da nur die haushaltsüblichen Mengen vorbeibringst, ist das meistens sogar kostenlos. Und Du kannst sicher sein, dass die Reste ordungsgemäß entsorgt werden.

In eingen Städten und Gemeinden gibt es auch eine mobile Sammelstelle für Problemabfälle. Sogenannte Schadstoffmobile kommen ein- bis zweimal im Jahr in die Gemeinden und Du kannst alte Farbeimer, Lackdosen und andere bedenkliche Abfälle dort abgeben. Informiere dich mal, ob es so etwas auch in Deiner Umgebung gibt.

Grundsätzlich gilt: Alle Verpackungen, die nicht aus Glas oder Papier sind, kommen in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne. Verpackungen aus Glas gehören nach Farben getrennt in die Glascontainer. Kann die Farbe nicht zugeordnet werden, bitte im Container für Grünglas entsorgen. ​Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton kommen in die Papiersammlung.