Die HORNBACH Dauertiefpreise

Die HORNBACH Dauertiefpreise

Bei HORNBACH gibt’s keine Lockvögel, Aktionspreise oder Rabatte. Dafür alles, was Du für Dein Projekt brauchst – zum garantiert günstigen Preis. Es soll Leute geben, die das unglaublich finden. Wir nennen es einfach: fair.

Keine Kockvögel. Alles günstig.

Wer Sonderangebote auslobt, holt es woanders wieder rein. Klar, da machen wir nicht mit. Hier ist jeder Artikel günstig. Dank der HORNBACH Dauertiefpreise zahlst Du unterm Strich immer weniger als bei unseren Mitbewerbern.

Keine Aktionspreise. Immer günstig.

Wir sind nicht nur ein paar Tage lang günstig, sondern 365 Tage im Jahr. Heißt: Du musst nicht auf den nächsten Aktionszeitraum warten. Lieber sofort anpacken zum garantiert günstigen Preis.

Keine Tricks. Garantiert günstig.

Seit jeher passen wir unsere Preise den Marktgegebenheiten an. Bei uns gilt: Solltest Du beim Wettbewerb einen identischen Artikel günstiger finden, machen wir diesen Preis. Im Markt erhältst Du auf vorrätige Artikel 10% extra. Gilt auch für Werbe- und Rabattaktionen sowie Internetpreise. Abverkäufe ausgenommen.

Hier geht's zum Formular.

Kein Preisunterschied. Online und im Markt.

Wer online günstiger ist, hat für seine Märkte nicht die besten Preise. Bei HORNBACH geben wir alles, damit unsere Kunden immer den besten Preis bekommen: den garantierten Dauertiefpreis. Der beste Preis ist nun mal der beste Preis – egal ob online oder im Markt.

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Dann gilt die Dauertiefpreisgarantie

Für unsere Preise – und somit auch für die Dauertiefpreisgarantie – benötigen wir klare Maßstäbe. Schließlich wollen wir Dir den günstigsten Preis in fairem Wettbewerb bieten. Deshalb basiert die Dauertiefpreisgarantie auf klaren Prinzipien.

... bei Werbe- und Rabattaktionen von Wettbewerbern

Unsere Wettbewerber werben immer wieder mit Aktionspreisen, Rabattaktionen oder Lockvogelangeboten. Sollten unsere Dauertiefpreise im Rahmen einer solchen Aktion nachweislich unterboten werden, gilt natürlich unsere Dauertiefpreisgarantie.

... bei Preisen regulärer Wettbewerber

Die Dauertiefpreisgarantie gilt für Preise von Wettbewerbern, die ihr Geschäft in unserem Lande regulär, auf Basis hier geltender Gesetze und Steuern betreiben und auch für Gewährleistung und Service erreichbar sind. Deshalb gilt sie nicht für Preise von fliegenden Händlern, ausländischen Anbietern oder Privatpersonen, die hin und wieder einen Artikel verkaufen.

... für verfügbare Artikel

Die Dauertiefpreisgarantie gilt für tatsächlich verfügbare Artikel. Verfügbar meint, in ausreichenden Mengen beim Wettbewerb vorhanden und im üblichen, stationären Umfeld des Marktes erreichbar.

... bei Preisen von Internet-Anbietern

Selbstverständlich! Auch im Internet beziehen wir uns auf die Wettbewerber, die ihr Geschäft in unserem Lande regulär, basierend auf den hier geltenden Gesetzen und Steuern betreiben und auch für Gewährleistung und Service erreichbar sind.

... für identische Artikel

Identisch heißt für uns, dass Hersteller, Typenbezeichnung, Ausstattung, EAN usw. identisch sind sowie alle spezifizierten Eigenschaften der Artikel identisch sind. Voraussetzung ist, dass es sich um vergleichbare Verpackungseinheiten bzw. Gebindegrößen handelt.

... bis zu 30 Tage nach dem Datum des Artikelkaufs bei HORNBACH

Wenn Du nach Deinem Einkauf bei HORNBACH feststellst, dass der Artikel aktuell bei einem Wettbewerber günstiger angeboten wird, kannst Du von der Dauertiefpreisgarantie auch innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf Gebrauch machen.

Lege uns hierzu einfach die entsprechenden Nachweise vor, dass der Artikel am Tag Deiner nachträglichen Inanspruchnahme unserer Dauertiefpreisgarantie bei dem Wettbewerber günstiger angeboten wird.

Sollte ein Artikel bei HORNBACH bis 30 Tage nach Kaufdatum im Preis sinken, wird Dir die Differenz auf Dein Kundenkonto gutgeschrieben: Dazu einfach Kundenkonto erstellen und den Einkauf erfassen. Im Falle einer Preissenkung innerhalb von 30 Tagen nach Kaufdatum erhältst Du ein Guthaben für den nächsten Einkauf bei HORNBACH direkt auf's Kundenkonto.

Wichtig: Die Guthaben-Berechnung erfolgt 30 Tage nach dem Kaufdatum, nicht sofort nach der Preissenkung. Denn innerhalb dieser 30 Tage kann ein Preis auch mehrmals gesenkt werden – für die Berechnung Ihres Guthabens ist aber der niedrigste Preis entscheidend.

Abverkäufe und Marktplatz-Artikel sind ausgeschlossen.

... für Preise, die ein Wettbewerber allen Kunden gewährt

Bei HORNBACH gilt der Grundsatz „Sofort günstig!“. Wettbewerber bieten ihren Kunden hingegen teilweise einen „Bonus“ oder ähnliche Vergünstigungen, z. B. auf Basis des Gesamt-Jahresumsatzes. Solche Vergünstigungen können keinem bestimmten Artikel zugeordnet und deswegen auch nicht für die Dauertiefpreisgarantie herangezogen werden.

Sie bezieht sich also auf die erkennbare Preisauszeichnung am Artikel bzw. am Regal. Individuelle Angebote sind keine Grundlage für eine Dauertiefpreisgarantie.

Die Dauertiefpreisgarantie gilt nicht...

... für Serviceleistungen

HORNBACH bietet auch die für Projekte nötigen Services an: von qualifizierter Fachberatung über Handwerkerleistungen bis zur Finanzierung - absolut verlässlich und in bester Qualität. Diese Qualität ist nicht vergleichbar.

Deshalb gilt die Dauertiefpreisgarantie nur für Artikel, nicht für Serviceleistungen, soweit für diese Preise angesetzt sind.

... für Wettbewerber und Wiederverkäufer

Sie gilt nicht für Wettbewerber und Wiederverkäufer, die den gekauften Artikel nicht selbst verarbeiten. Andernfalls könnte es Bestrebungen geben, Großmengen über den Weg der Dauertiefpreisgarantie besonders günstig einzukaufen und im Rahmen des Wiederverkaufs Profit zu Lasten unserer Kunden erzielen zu wollen.

... für Abverkäufe und Auktionen

Reduzierte Preise im Rahmen von Saisonabverkäufen, dem Abverkauf von Einzelstücken oder dem Abverkauf etwa bei Geschäftsaufgabe können nicht für die Dauertiefpreisgarantie geltend gemacht werden. Auch Preise, die im Rahmen von (Internet-)Auktionen zustande kommen, können nicht mit den dauerhaft für alle Kunden gültigen HORNBACH Preisen verglichen werden.

... für Preisgarantien

Grundlage der Dauertiefpreisgarantie ist immer der Preis eines Artikels. Ein Preis, der entstanden ist, weil ein Wettbewerber eine Preisgarantie angewendet hat, kann eine HORNBACH Preisgarantie auf den reduzierten Preis nicht begründen.

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Dauertiefpreisgarantie nutzen: So geht’s.

Ich habe in einem HORNBACH Markt eingekauft.

Bitte wende Dich an Deinen Markt.

Ich habe den Service „Reservieren und Abholen“ genutzt.

Bitte wende Dich an Deinen Markt.

Ich habe online bestellt und nach Hause oder an eine abweichende Adresse liefern lassen.

Bitte nutze für die Beantragung unser Kontaktformular.

Ich habe online bestellt und in einen HORNBACH Markt liefern lassen.

Bitte nutze für die Beantragung unser Kontaktformular.

Wie lange habe ich Zeit für die Beantragung?

Bitte reiche die Anfrage bzw. das Formular innerhalb von 30 Tagen ein.

Auf welchem Weg bekomme ich mein Geld zurück?

In der Regel auf dem Weg, über den Du zuvor bezahlt hast.

Wie weise ich den günstigeren Preis des Wettbewerbers nach?

Über eine Werbeanzeige oder einen Screenshot der Website. Bitte immer mit Datum. Das Angebot muss verfügbar sein. Verfügbar meint, in ausreichenden Mengen beim Wettbewerb vorhanden und im üblichen, stationären Umfeld des Marktes erreichbar.

Welchen Preis zahle ich?

Im Onlineshop machen wir den gleichen Preis wie beim Wettbewerber. Im Markt erhältst Du auf dort vorrätige Artikel zudem 10 % extra.

Ich habe noch weitere Fragen.

Kein Problem, Du erreichst uns telefonisch unter 06348 60-6070 (Mo.–Sa. von 8 bis 19 Uhr) oder über unser Kontaktformular.

Grundsätzlich behalten wir uns vor, die Abgabe auf die für unsere typischen Kunden üblichen Mengen zu beschränken.

Weitere Fragen? Wir helfen gern!