Batteriegesetz
Wichtiger Hinweis gemäß Batteriegesetz
Der Verbraucher ist zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
Geräte und Batterien, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind, enthalten umweltgefährdende Stoffe. Beispiele hierfür sind:
- Pb (= Blei) bedeutet, dass die Batterie mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthält.
- Cd (= Cadmium) bedeutet, dass die Batterie mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium enthält.
- Hg (= Quecksilber) bedeutet, dass die Batterie mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber enthält.
Batterien gehören nicht in den Hausmüll
Daher können Sie diese nach Gebrauch an kommunalen Sammelstellen oder in jedem HORNBACH Markt zu den üblichen Öffnungszeiten kostenlos abgeben. Ihren nächsten HORNBACH Markt finden Sie hier .
Detaillierte Hinweise zur Batterieverordnung erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit .
