1. Beratung und Auswahl
Sie werden von unseren Fachberatern im Markt kompetent zu Produkten und Dienstleistungen für Ihr Projekt informiert. Den Aufmaßtermin vereinbaren Sie im Markt.
Handwerkerservice
Profis für Ihr Projekt – professionell und pünktlich.
Manchmal hat man keine Zeit selbst mit anzupacken. Oder ein Projekt ist so groß, dass man Unterstützung gebrauchen kann. Mit HORNBACH können Sie es trotzdem umsetzen – auch bei Montageleistungen, die Sie als Privatkunde nicht selbst durchführen dürfen. Nutzen Sie dafür den HORNBACH Handwerkerservice, der eine Vielzahl an Montage- und Verlegearbeiten
pünktlich und professionell für Sie abwickelt.
Vorteile
- alles aus einer Hand mit HORNBACH als Vertragspartner
- Gewährleistung durch HORNBACH
- faire Preisermittlung im Vorfeld
- Festpreis nach Aufmaß vor Ort (Verrechnung Gebühr mit Montage)
- zuverlässige Terminvereinbarung und -einhaltung
- saubere und professionelle Umsetzung Ihres Projekts durch geprüfte, regional ansässige Handwerker
So einfach geht's
2. Aufmaß vor Ort
Beim Aufmaß vor Ort ermittelt unser Servicepartner die bauseitigen Gegebenheiten und Maße.
Die Aufmaßgebühr wird mit der Montage verrechnet.
3. Festpreisangebot
Unser Fachberater im Markt erstellt nach dem Aufmaß ein individuelles Festpreisangebot für Ihr Projekt.
4. Professionelle Ausführung
Ihr Projekt wird durch unseren Servicepartner fachgerecht umgesetzt und von Ihnen abgenommen. Fertig!
Übersicht
Folgende Handwerkerservices sind in allen deutschen HORNBACH Märkten erhältlich!
Handwerker bestellen und Steuern sparen
Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind mit Wirkung ab Januar 2009 noch besser von der Steuer absetzbar. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass in der ausgestellten Rechnung der Arbeitslohn für die Handwerkerleistung gesondert aufgeführt ist. Barzahlungen werden nicht anerkannt. Bitte beachten Sie die Aufbewahrungspflicht der Rechnung von 2 Jahren gem. § 14 (4) Nr. 9 UStG für Montagen bei Privatpersonen.
Bitte informieren Sie sich über verbesserte Begünstigungen bei Ihrem Steuerberater oder der für Sie zuständigen Oberfinanzdirektion.
